Zwei Backsteingebäude mit roten Dächern und Grünflächen, Bushaltestellenschild im Vordergrund.
Daten & Fakten

Daten & Fakten

Herzstück des WBV ist das Wasserwerk Spenting

Das Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln erstreckt sich in West-Ost-Richtung von Satrup bis Wittkiel vor den Toren der Stadt Kappeln, in Süd-Nord-Richtung von Wagersrott bis Osterholm. Nachdem auch der zweite Brunnen des Wasserwerkes in Sörup „erschöpft“ war, wurde dieses im Jahr 2000 stillgelegt, zumal auch die behördliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme auslief – das gesamte Anwesen fand einen privaten Käufer. Seitdem konzentriert sich das gesamte Geschehen des zwei Jahre später in „Mittelangeln“ umgetaufte WBV auf Spenting in der Gemeinde Mohrkirch mit seinen fünf Versorgungs- und neun Beobachtungsbrunnen: Dieses Wasserwerk stellt an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen einen Wert von 5,4 Millionen Euro dar.

Industrielle Wassertanks und Rohrleitungen in einer Halle mit blauer Fliesenwand und Doppeltür im Hintergrund.
Brunndenstube mit Holzüberdachung auf Wiese neben runder Brunnendeckel mit Lüftung.

Um alle 5700 Betriebs- und Hausanschlüsse und damit rund 20.000 Menschen in 17 Gemeinden mit Wasser zu versorgen, entstand im Laufe der zurück liegenden fünf Jahrzehnte ein 343 Kilometer langes Versorgungsleitungs-Netz mit einem Durchmesser von 80 bis 400 Millimeter. Hinzu kommt für die Hausanschlüsse ein Leitungsnetz von 132 Kilometern. Auch der Brandschutz wird durch den WBV Mittelangeln berücksichtigt – mit 710 Feuerlöschhydranten.

Der Wasserverbrauch hat sich seit Anfang des neuen Jahrtausends auf rund 1.300.000 Kubikmeter per anno eingependelt.

Durchgeführte Maßnahmen in den Jahren 1994-2023:

Brunnen 1 und Meßtechnik 1994
Umbau der Filteranlagen 1994/1995
Neubau Brunnen IV 1997
Neubau Brunnen V 1997/1998
Sanierung Belüftungsanlage 2001
Erneuerung Schaltanlage 2001
Sanierung Brunnen III 2002
Erneuerung Reinwasserpumpen 2002
Neubau Brunnen VI 2002
Notstromaggregat 2003
Zu-Ab-Luftfilteranlage 2004
RW-Behälter 2006
Brunnenbau 2017
2. Wasserbehälter 2021
Photovoltaik-Anlage 2023

Fragen und Antworten

Gut zu wissen! In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Wasserversorgung, zu technischen Themen und zum Verband. Schauen Sie einfach rein. Sollten noch Fragen offen bleiben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Übersicht aller Fragen

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).


Der Härtegrad unseres Trinkwassers liegt bei 14.

Was bedeutet der Härtegrad:
Einstufung °dH

  • 1 (weich) bis 7,3
  • 2 (mittel) 7,3 bis 14
  • 3 (hart) 14 bis 21,3
  • 4 (sehr hart) über 21,3

Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.

Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.

Der Geschiebemergel oder Till ist das Sediment, das direkt vom Gletscher an seiner Basis abgelagert wird. Er ist das typische Sediment der Grundmoräne. Aus dem Geschiebemergel/Geschiebelehm entstehen im Allgemeinen Braunerden, Lessivés oder verwandte Böden. Sie sind meist fruchtbar und für die Landwirtschaft wertvoll. Deshalb werden die meisten Grundmoränenflächen in Mitteleuropa heute als Acker genutzt.

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland  zuletzt am 20. Juni 2023, BGBl . 2023 Nr 159 S.2 novelliert.
Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.

In § 1 der dt. TrinkwV heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Quelle: Wikipedia

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die Unterlagen dafür erhalten Sie im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln (Spenting 10, 24405 Mohrkirch) oder auf der Internetseite des Verbandes (www.wbv-mittelangeln.de). Auf Wunsch werden Sie Ihnen auch zugeschickt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserbeschaffungsverband unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.

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