Ihr Hausanschluss

Was versteht man unter dem Hausanschluss?
Der Hausanschluss ist die Leitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptleitung bis zum Ausgangsventil nach der Wasseruhr. Die Lage und Größe dieser Leitung wird in Abstimmung mit dem Bauherrn vom Wasserbeschaffungsverband festgelegt.

Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für diese Leitung trägt der WBV. Nur der WBV darf Reparaturen an dieser Leitung einschließlich Uhr vornehmen oder vornehmen lassen. Die Kosten trägt der WBV, soweit Schäden nicht durch den Grundstückseigentümer oder Dritte zu verantworten sind.

Von wem muss und wann muss ein Hausanschluss beantragt werden?
Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).

Wer legt die Trasse fest und stellt den Hausanschluss her?
Der WBV legt möglichst mit dem Grundeigentümer gemeinsam den Anschluss in seiner Lage fest. Die Stärke der Anschlussleitung wird ebenfalls vom WBV festgelegt. Grundsätzlich soll die Anschlussleitung rechtwinklig, auf kürzestem Weg und geradlinig in den Anschlussraum geführt werden. Überbauungen sind nicht erlaubt. Ein Heizölraum ist als Anschlussraum nicht geeignet. Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird vom WBV hergestellt.

Wer trägt welche Kosten?
Der Anschlussnehmer trägt die Kosten des Hausanschlusses von der Hauptleitung bis einschließlich Zählerarmatur. Abgerechnet wird vom WBV nach einem vorliegendem Leistungsverzeichnis. Eine Pauschalabrechnung gibt es nicht. Einige Arbeiten, zum Beispiel Erd- und Oberflächenarbeiten können in Eigenleistung hergestellt oder vom Bauherren beauftragt werden. Sollten Sie den Rohrgraben auf Ihrem Grundstück selbst herstellen wollen, so sind die Vorgaben des WBV zu beachten.

Wo beginnt die Trinkwasseranlage des Hauseigentümers und dessen Verantwortung?
Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.