Arbeiter repariert Rohr in Grube mit Werkzeugen und Sicherheitskleidung
Fragen rund um ihren Hausanschluss

Ihr Hausanschluss

Alles zum Thema Hausanschluss

Fragen und Antworten rund um den Ihren Wasseranschluss

Der Hausanschluss ist die Leitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptleitung bis zum Ausgangsventil nach der Wasseruhr. Die Lage und Größe dieser Leitung wird in Abstimmung mit dem Bauherrn vom Wasserbeschaffungsverband festgelegt.

Die Verantwortung für diese Leitung trägt der WBV. Nur der WBV darf Reparaturen an dieser Leitung einschließlich Uhr vornehmen oder vornehmen lassen. Die Kosten trägt der WBV, soweit Schäden nicht durch den Grundstückseigentümer oder Dritte zu verantworten sind.

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).

Der WBV legt möglichst mit dem Grundeigentümer gemeinsam den Anschluss in seiner Lage fest. Die Stärke der Anschlussleitung wird ebenfalls vom WBV festgelegt. Grundsätzlich soll die Anschlussleitung rechtwinklig, auf kürzestem Weg und geradlinig in den Anschlussraum geführt werden. Überbauungen sind nicht erlaubt. Ein Heizölraum ist als Anschlussraum nicht geeignet. Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird vom WBV hergestellt.

Der Anschlussnehmer trägt die Kosten des Hausanschlusses von der Hauptleitung bis einschließlich Zählerarmatur. Abgerechnet wird vom WBV nach einem vorliegendem Leistungsverzeichnis. Eine Pauschalabrechnung gibt es nicht. Einige Arbeiten, zum Beispiel Erd- und Oberflächenarbeiten können in Eigenleistung hergestellt oder vom Bauherren beauftragt werden. Sollten Sie den Rohrgraben auf Ihrem Grundstück selbst herstellen wollen, so sind die Vorgaben des WBV zu beachten.

Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.

Fragen und Antworten

Gut zu wissen! In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Wasserversorgung, zu technischen Themen und zum Verband. Schauen Sie einfach rein. Sollten noch Fragen offen bleiben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Übersicht aller Fragen

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).


Der Härtegrad unseres Trinkwassers liegt bei 14.

Was bedeutet der Härtegrad:
Einstufung °dH

  • 1 (weich) bis 7,3
  • 2 (mittel) 7,3 bis 14
  • 3 (hart) 14 bis 21,3
  • 4 (sehr hart) über 21,3

Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.

Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.

Der Geschiebemergel oder Till ist das Sediment, das direkt vom Gletscher an seiner Basis abgelagert wird. Er ist das typische Sediment der Grundmoräne. Aus dem Geschiebemergel/Geschiebelehm entstehen im Allgemeinen Braunerden, Lessivés oder verwandte Böden. Sie sind meist fruchtbar und für die Landwirtschaft wertvoll. Deshalb werden die meisten Grundmoränenflächen in Mitteleuropa heute als Acker genutzt.

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland  zuletzt am 20. Juni 2023, BGBl . 2023 Nr 159 S.2 novelliert.
Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.

In § 1 der dt. TrinkwV heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Quelle: Wikipedia

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die Unterlagen dafür erhalten Sie im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln (Spenting 10, 24405 Mohrkirch) oder auf der Internetseite des Verbandes (www.wbv-mittelangeln.de). Auf Wunsch werden Sie Ihnen auch zugeschickt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserbeschaffungsverband unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.

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