Eine Hand taucht in fließendes, klares Wasser ein.
Ein Beitrag von Dipl. Geologe Dr. Chr. Liebau, GeoSystem, Kiel

Unser Grundwasser

Im Wasserwerk Spenting wird Grundwasser aus Sanden gewonnen, die während der letzten Eiszeit großräumig abgelagert wurden. Die Brunnen sind in Tiefen zwischen 83 m und 116 m unter Gelände verfiltert. Der hydrogeologische Aufbau des Untergrunds im Wassergewinnungsgebiet Spenting ist in einem Profilschnitt dargestellt, der von Nordwest nach Südost durch das Brunnenfeld verläuft.

Der genutzte Grundwasserleiter wird im Bereich der Brunnen von einem Geschiebemergel überdeckt, der eine Mächtigkeit von etwa 20 m hat. Darüber folgen feinsandige Ablagerungen, die aus mittelsandigen und schluffigen Anteilen bestehen (Mächtigkeit etwa 40 m) Überlagert werden diese Sedimente von einem an der Oberfläche anstehenden, etwa 15 m bis 20 m mächtigen Geschiebemergel. Die beschriebenen Schichtfolgen sind dem jüngsten Erdzeitalter Quartär zuzuordnen und sind vor 10.000 bis 500.000 Jahre abgelagert worden.
Unter diesen eiszeitlichen Ablagerungen (Basis Quartär) folgen wesentlich ältere Schichtfolgen. So wurden im Bereich der Brunnen Kreide-Ablagerungen angetroffen, die etwa 100 Millionen Jahre alt sind. Sie wurden durch den Salzstock Sterup aus großen Tiefen bis in diesen relativ oberflächennahen Bereich angehoben. Zwischen den Brunnen Br. 3 und Br. 4 ist auf kurzer Distanz ein Absatz an der Oberkante der Kreide-Ablagerungen von mehr als 20 m erkennbar.

Verbandsvorsteher Hans-Nikolaus Vogt neben einem Querschnitt der Bodenschichten

Neben diesen Kreide-Sedimenten sind schluffige Tone ausgebildet, die dem Tertiär zugeordnet werden können (Vierland-Stufe) und etwa 20 Millionen Jahre alt sind. Nutzbares Grundwasser ist in diese Tiefen nicht gewinnbar.

Der Zustrom des Grundwassers zum Wasserwerk erfolgt im Wesentlichen aus Westen. Das Grundwasser nimmt am allgemeinen festländischen Wasserkreislauf teil. Der unterirdische Wasserabfluss wird im langjährigen Mittel durch die entsprechende Grundwasserneubildung ergänzt, für die überwiegend die Niederschläge in der vegetationsfreien Zeit relevant sind. Für die mengenmäßige Ermittlung des Grundwasserdargebots spielt die Grundwasserneubildung im Wassereinzugsgebiet einer Grundwasserfassungsanlage eine wesentliche Rolle.

Die Messung des Niederschlags im Bereich Spenting ergeben ein langjähriges Mittel für den Zeitraum von 1970 bis 2007 von 850 mm pro Jahr (Deutscher Wetterdienst). Für die Grundwasserneubildung stehen davon etwa 180 mm pro Jahr zur Verfügung. Dabei handelt es sich um das Niederschlagswasser , das im Boden versickert und dem obersten Grundwasserkörper zuströmt. Der Verdunstungsanteil liegt bei etwa 450 mm pro Jahr, der oberirdische Abfluss beträgt etwa 220 mm pro Jahr.
Zur Beurteilung der physikochemischen Beschaffenheit des Grundwassers stehen regelmäßige Rohrwasseranalysen der Brunnen zur Verfügung. Das Grundwasser ist generell von guter Qualität und wird im Wasserwerk lediglich belüftet und anschließend über Kiesfilter geleitet, um die Eisen- und Mangangehalt zu verringern. Relevante Einflüsse auf die Beschaffenheit des Grundwassers, die durch den Menschen verursacht sind, z.B. Nitrat oder Pflanzenschutzmittel, sind nicht festzustellen.

Bei der dem Lebensmittel Nr. 1 gebührenden Sorgfalt im Umgang mit der Natur im Einzugsgebiet der Brunnen ist mit einer Verschlechterung der Qualität des Grundwassers nicht zu rechnen. Dennoch werden langfristig angelegte Versorgemaßnahmen durchgeführt, um auch den nächsten Generationen sauberes Trinkwasser garantieren zu können.

Im Zeitraum seit Inbetriebnahme der Brunnen sind keine nachteiligen Schäden im Naturhaushalt bekannt geworden. Die Auswertung der Betriebsdaten des Wasserwerks Spenting aus dem Bewilligungszeitraum seit 1980 zeigt eine sozial- und umweltverträgliche Nutzung des Grundwasservorkommens. Insbesondere aufgrund des relativ hohen Grundwasserflurabstands – Tiefe der Grundwasseroberfläche unter Gelände – ist auch bei der zukünftigen Entnahme nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Aufgrund der naturräumlichen Dimension des genutzten Grundwasserleiters steht auch in Zukunft eine ausreichende Menge an Grundwasser zur Verfügung, um die Bevölkerung mit hervorragendem Trinkwasser zu versorgen.

Fragen und Antworten

Gut zu wissen! In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Wasserversorgung, zu technischen Themen und zum Verband. Schauen Sie einfach rein. Sollten noch Fragen offen bleiben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Übersicht aller Fragen

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).


Der Härtegrad unseres Trinkwassers liegt bei 14.

Was bedeutet der Härtegrad:
Einstufung °dH

  • 1 (weich) bis 7,3
  • 2 (mittel) 7,3 bis 14
  • 3 (hart) 14 bis 21,3
  • 4 (sehr hart) über 21,3

Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.

Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.

Der Geschiebemergel oder Till ist das Sediment, das direkt vom Gletscher an seiner Basis abgelagert wird. Er ist das typische Sediment der Grundmoräne. Aus dem Geschiebemergel/Geschiebelehm entstehen im Allgemeinen Braunerden, Lessivés oder verwandte Böden. Sie sind meist fruchtbar und für die Landwirtschaft wertvoll. Deshalb werden die meisten Grundmoränenflächen in Mitteleuropa heute als Acker genutzt.

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland  zuletzt am 20. Juni 2023, BGBl . 2023 Nr 159 S.2 novelliert.
Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.

In § 1 der dt. TrinkwV heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Quelle: Wikipedia

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die Unterlagen dafür erhalten Sie im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln (Spenting 10, 24405 Mohrkirch) oder auf der Internetseite des Verbandes (www.wbv-mittelangeln.de). Auf Wunsch werden Sie Ihnen auch zugeschickt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserbeschaffungsverband unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.

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