Häufige Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen
rund ums Trinkwasser und den Verband
Welchen Härtegrad hat eigentlich unser Wasser? – Was muss ich bei einem Hausanschluss beachten? All diese Fragen und viele mehr beantworten wir Ihnen hier direkt und digital. Das spart Anrufe und Ihre wertvolle Zeit, da Sie alles Wichtige schon hier lesen können. Dieser Bereich wächst auch mit der Zeit. Es sind Fragen offen, die hier unbeantwortet bleiben? Schreiben Sie uns jederzeit über das Kontaktformular Ihr Anliegen!
Allgemein
Der Geschiebemergel oder Till ist das Sediment, das direkt vom Gletscher an seiner Basis abgelagert wird. Er ist das typische Sediment der Grundmoräne. Aus dem Geschiebemergel/Geschiebelehm entstehen im Allgemeinen Braunerden, Lessivés oder verwandte Böden. Sie sind meist fruchtbar und für die Landwirtschaft wertvoll. Deshalb werden die meisten Grundmoränenflächen in Mitteleuropa heute als Acker genutzt.
Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland zuletzt am 20. Juni 2023, BGBl . 2023 Nr 159 S.2 novelliert.
Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.
In § 1 der dt. TrinkwV heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Quelle: Wikipedia
Grundwasser wird nach DIN 4049 definiert als
„unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegung ausschließlich oder nahezu ausschließlich von der Schwerkraft und den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird.“
Das Wasserhaushaltsgesetz bestimmt Grundwasser als
„das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht.“[1]
Die treibenden Kräfte für die Grundwasserströmung sind die Gewichtskraft und die durch sie hervorgerufenen Druckkräfte. Grundwasser bewegt sich (strömt, fließt) infolge von Differenzen in der Piezometerhöhe (= hydraulisches Potential) durch die Hohlräume des Untergrunds. Nach dieser Definition zählt auch Stauwasser zum Grundwasser.
Nicht zum Grundwasser zählt das hygroskopisch durch die Oberflächenspannung sowie durch Kapillareffekte gebundene unterirdische Wasser der ungesättigten Bodenzone (Bodenfeuchte, Haftwasser, siehe auch Grenzflurabstand). Auch das sich vorwiegend vertikal bewegende Sickerwasser in der ungesättigten Bodenzone gehört nicht zum Grundwasser.
Die in der Definition genannten Hohlräume der Erdrinde sind je nach geologischer Beschaffenheit des Untergrunds: Poren (klastische Sedimente und Sedimentgesteine wie zum Beispiel Sand, Kies, Schluff), Klüfte (Festgesteine wie beispielsweise Granit, Quarzit, Gneis, Sandsteine) oder durch Lösung entstandene große Hohlräume (zum Beispiel Kalkstein). Dementsprechend unterscheidet man: Porengrundwasser (siehe auch: Porenwasser), Kluftgrundwasser und Karstgrundwasser.
Grundwasser nimmt am Wasserkreislauf teil. Die Verweilzeit im Untergrund kann allerdings stark schwanken und reicht von unter einem Jahr bis hin zu vielen Millionen Jahren. Sehr alte Grundwässer werden auch als fossiles Wasser bezeichnet.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundwasser, Stand 24.07.2025
Im folgenden finden Sie eine detaillierte Erklärung der einzelnen Wasserschilder und deren Bedeutung wie auch Erklärungen zu Hydrantenformen und Schächten.

Absperrschieber
Das blaue Schild weist auf einen Absperrschieber hin. Er liegt an einer Wasserleitung von 100mm Durchmesser. Die Zahlen unter dem T geben die Entfernung vom Schild an: 1,8m links und 4,7m in gerader Richtung vor dem Schild.






Der Härtegrad unseres Trinkwassers liegt bei 14.
Was bedeutet der Härtegrad:
Einstufung °dH
- 1 (weich) bis 7,3
- 2 (mittel) 7,3 bis 14
- 3 (hart) 14 bis 21,3
- 4 (sehr hart) über 21,3
Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.
Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.
Bauherreninformation
Es sollte eine geeignete Übergabestelle – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 (s.Anlage) – zur Verfügung gestellt werden. Dieser Hausanschlussraum muss trocken, frostfrei und begehbar für die Mitarbeiter des Wasserbeschaffungsverbandes zugänglich sein. Er sollte möglichst an der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen oder an der trasseitig verlaufenden Versorgungsleitung. Dadurch könnte die Hausanschlussleitung für Sie möglicherweise kostengünstig erstellt werden.
Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die Unterlagen dafür erhalten Sie im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln (Spenting 10, 24405 Mohrkirch) oder auf der Internetseite des Verbandes (www.wbv-mittelangeln.de). Auf Wunsch werden Sie Ihnen auch zugeschickt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserbeschaffungsverband unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.
Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung Ihres Wasserbeschaffungsverbandes und Ihrer Installationsleitung legen Fachleute des WBV Mittelangeln fest, die Ihre Wünsche soweit wie möglich berücksichtigen.
Sie umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle.
Sie darf nur durch ein Installationsunternehmen hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und besonderen Vorschriften der DIN 1988 zu beachten hat.
Ja! Sofern die Hausanschlussleitung bis ins Grundstück verlegt ist. Ihr zuständiges Wasserbeschaffungsunternehmen montiert Ihnen einen Bauwasseranschluss, der dann von Ihnen besonders gegen Frost und Beschädigung geschützt werden muss.
Hausanschluss
Der Hausanschluss ist die Leitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptleitung bis zum Ausgangsventil nach der Wasseruhr. Die Lage und Größe dieser Leitung wird in Abstimmung mit dem Bauherrn vom Wasserbeschaffungsverband festgelegt.
Die Verantwortung für diese Leitung trägt der WBV. Nur der WBV darf Reparaturen an dieser Leitung einschließlich Uhr vornehmen oder vornehmen lassen. Die Kosten trägt der WBV, soweit Schäden nicht durch den Grundstückseigentümer oder Dritte zu verantworten sind.
Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).
Der WBV legt möglichst mit dem Grundeigentümer gemeinsam den Anschluss in seiner Lage fest. Die Stärke der Anschlussleitung wird ebenfalls vom WBV festgelegt. Grundsätzlich soll die Anschlussleitung rechtwinklig, auf kürzestem Weg und geradlinig in den Anschlussraum geführt werden. Überbauungen sind nicht erlaubt. Ein Heizölraum ist als Anschlussraum nicht geeignet. Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird vom WBV hergestellt.
Der Anschlussnehmer trägt die Kosten des Hausanschlusses von der Hauptleitung bis einschließlich Zählerarmatur. Abgerechnet wird vom WBV nach einem vorliegendem Leistungsverzeichnis. Eine Pauschalabrechnung gibt es nicht. Einige Arbeiten, zum Beispiel Erd- und Oberflächenarbeiten können in Eigenleistung hergestellt oder vom Bauherren beauftragt werden. Sollten Sie den Rohrgraben auf Ihrem Grundstück selbst herstellen wollen, so sind die Vorgaben des WBV zu beachten.
Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.
