Blauer digitaler Wasserzähler in technischer Umgebung.
Informationen zur Fernablesung der Wasserzähler

Datenverarbeitung elektronischer Wasserzähler mit Fernablesung

Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit elektronischen Wasserzählern mit Fernauslesung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten liegt uns, dem Wasserbeschaffungsverband Mittelangeln, besonders am Herzen. Im Rahmen unserer Dienstleistungen, insbesondere beim Einsatz funkauslesbarer Wasserzähler, möchten wir Sie gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften darüber informieren, wie wir Ihre Daten verarbeiten und welche Rechte Ihnen dabei zustehen. Diese Information ergänzt unsere allgemeine Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13 EU-DSGVO.

 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Wasserbeschaffungsverband Mittelangeln
Spenting 10
24405 Mohrkirch
Email: info@wbv-mittelangeln.de
Telefon: 04646- 990 271

 

2. Datenschutzbeauftragter

Frank Berns
Konzept 17 GmbH
Westring 3
24850 Schuby
Telefon: 04621-5304050
E-Mail: mail@konzept17.de

 

3. Allgemeine Informationen zur Datensicherheit

Unsere eingesetzten Wasserzähler verfügen über einen On-Board-Funksender für Wireless M-Bus Mode C1 gemäß der Europäischen Norm EN13757-4:2013. Es findet keine bidirektionale Kommunikation statt, da der Zähler keinen Empfänger besitzt; es handelt sich um eine Einweg-Funkvariante. Die Funktelegramme sind durch eine 128-Bit-AES-Verschlüsselung gesichert. Der Wasserzähler selbst kann von außen nicht beeinflusst werden. Bei der Auslesung, die satzungsgemäß nur anlassbezogen oder zur Jahresabrechnung erfolgt, werden folgende Daten erhoben:

  • Zählernummer
  • Aktueller Zählerstand
  • Zählerstand des letzten Tages des Vormonats
  • Eventuelle Fehlermeldungen (z.B. Leckage, Rohrbruch, Rückfluss, Trockenlauf oder Defekt)
  • Einsatzzeit des Wasserzählers in Stunden

Eine Auswertung Ihres Verbrauchsverhaltens (Lastprofilerstellung) von außen ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Der Zähler speichert intern 460 Tages- und 36 Monatswerte sowie die letzten 50 Infocodes. Sollten Sie den vom Verband abgerechneten Verbrauch anzweifeln, besteht die Möglichkeit, auf Ihren Antrag hin vor Ort mit einem Datenlogger die Daten rückwirkend auszulesen und abzugleichen.

 

4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Unsere Aufgaben im Rahmen der Wasserversorgung erfordern regelmäßig die Verarbeitung personenbezogener Daten. Durch den Einsatz digitaler Zähler mit Funkeinheiten werden diese Arbeitsabläufe effizienter gestaltet. Wichtig ist, dass die Verknüpfung der im Wasserzähler gespeicherten Daten mit Ihren Kundendaten ausschließlich über die jeweilige Zählernummer erfolgt. Diese Zuordnung findet – wie bisher – erst in unserem EDV-System in der Verwaltung statt. Adressdaten werden nie im Zähler gespeichert und somit auch nicht per Funk übertragen.

a) Ermittlung abrechnungsrelevanter Zählerstände

Zu unseren Aufgaben im öffentlichen Interesse zählt die Ermittlung und Abrechnung der verbrauchten Wassermenge. Die Rechtsgrundlage für die hierfür notwendige Erhebung der Zählerstände ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit §§ 18 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 Satz 1-3, 20 Abs. 1 Satz 1, 24 Abs. 1 AVBWasserV sowie Ziffer 16 der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln zur AVBWasserV. Die Ablesezeitpunkte richten sich nach den Abrechnungsintervallen.

b) Datenverarbeitung zur Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen

Als Träger der öffentlichen Wasserversorgung sind wir verpflichtet, Wasserverluste in unseren Einrichtungen gering zu halten. Hierfür können wir anlassbezogen oder im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung die im Wasserzähler gespeicherten Daten verarbeiten. Die datenschutzrechtliche Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO und § 10 Abs. 3 AVBWasserV.

c) Datenverarbeitung zur Feststellung von Störungen und Manipulationen an den Messeinrichtungen

Zur Feststellung von Störungen (z.B. Rückflussalarme) und Manipulationen einer Messeinrichtung ist eine Datenerhebung und -verarbeitung notwendig. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO und §§ 18, 20, 24 AVBWasserV. Die Erhebung und Verarbeitung von Daten zu diesem Zweck kann anlassbezogen, im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzprüfung und gleichzeitig mit der Erhebung der für die Abrechnung erforderlichen Wasserzählerstände erfolgen.

d) Datenverarbeitung von Alarmen

Als Wasserversorger sind wir verpflichtet, jederzeit Wasser im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Entsprechend kann es notwendig sein, Daten zu Alarmen zu erheben und zu verarbeiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO und §§ 18, 20, 24 AVBWasserV. Die Erhebung und Verarbeitung der Daten in Verbindung mit den Alarmen ist gleichzeitig mit der Erhebung und Verarbeitung der für die Abrechnung notwendigen Wasserzählerstände sowie im Rahmen der Wartung oder einer technischen Prüfung der Messeinrichtung möglich.

 

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung unserer Aufgaben notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Empfänger können dabei insbesondere sein:

  • Auftragsverarbeiter, die im Rahmen der Wartung, Ablesung und Auswertung der Wasserzähler tätig werden (z. B. IT-Dienstleister, Ablesedienstleister)
  • Behörden und öffentliche Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht
  • Inkassodienstleister im Rahmen des Forderungsmanagements
  • Externe Dienstleister im Rahmen technischer Überprüfungen oder Störungsbeseitigunge

Unsere Dienstleister werden durch entsprechende Verträge zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

 

6. Dauer der Speicherung

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Die für die Abrechnung relevanten Daten unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch und werden in der Regel nach Ablauf von 10 Jahren gelöscht. Technische Zählerdaten (z. B. Fehlermeldungen, Alarmdaten) werden in der Regel nach der turnusmäßigen Ablesung und Überprüfung gelöscht oder anonymisiert, soweit sie nicht ausnahmsweise zur Aufklärung von Störungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen länger benötigt werden.

 

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen gemäß DSGVO folgende Rechte zu:

  • Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung der Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder andere berechtigte Gründe entgegenstehen (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO (öffentliche Aufgabe) erfolgt und Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben
  • Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt (Art. 20 DSGVO)
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)

 

8. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des Wasserversorgungsvertrags erforderlich. Ohne die Bereitstellung können wir unsere Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringen.

 

9. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

Hinweis: Weitere Informationen zur allgemeinen Datenverarbeitung durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelangeln finden Sie auf unserer Website unter https://www.wbv-mittelangeln.de/datenschutzerklaerung/

Fragen und Antworten

Gut zu wissen! In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Wasserversorgung, zu technischen Themen und zum Verband. Schauen Sie einfach rein. Sollten noch Fragen offen bleiben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Übersicht aller Fragen

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).


Der Härtegrad unseres Trinkwassers liegt bei 14.

Was bedeutet der Härtegrad:
Einstufung °dH

  • 1 (weich) bis 7,3
  • 2 (mittel) 7,3 bis 14
  • 3 (hart) 14 bis 21,3
  • 4 (sehr hart) über 21,3

Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.

Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.

Der Geschiebemergel oder Till ist das Sediment, das direkt vom Gletscher an seiner Basis abgelagert wird. Er ist das typische Sediment der Grundmoräne. Aus dem Geschiebemergel/Geschiebelehm entstehen im Allgemeinen Braunerden, Lessivés oder verwandte Böden. Sie sind meist fruchtbar und für die Landwirtschaft wertvoll. Deshalb werden die meisten Grundmoränenflächen in Mitteleuropa heute als Acker genutzt.

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland  zuletzt am 20. Juni 2023, BGBl . 2023 Nr 159 S.2 novelliert.
Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.

In § 1 der dt. TrinkwV heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Quelle: Wikipedia

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die Unterlagen dafür erhalten Sie im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln (Spenting 10, 24405 Mohrkirch) oder auf der Internetseite des Verbandes (www.wbv-mittelangeln.de). Auf Wunsch werden Sie Ihnen auch zugeschickt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserbeschaffungsverband unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.

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