Begriffsdefinition Grundwasser

Grundwasser wird nach DIN 4049 definiert als

„unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegung ausschließlich oder nahezu ausschließlich von der Schwerkraft und den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird.“

Das Wasserhaushaltsgesetz bestimmt Grundwasser als

„das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht.“[1]

Die treibenden Kräfte für die Grundwasserströmung sind die Gewichtskraft und die durch sie hervorgerufenen Druckkräfte. Grundwasser bewegt sich (strömt, fließt) infolge von Differenzen in der Piezometerhöhe (= hydraulisches Potential) durch die Hohlräume des Untergrunds. Nach dieser Definition zählt auch Stauwasser zum Grundwasser.

Nicht zum Grundwasser zählt das hygroskopisch durch die Oberflächenspannung sowie durch Kapillareffekte gebundene unterirdische Wasser der ungesättigten Bodenzone (Bodenfeuchte, Haftwasser, siehe auch Grenzflurabstand). Auch das sich vorwiegend vertikal bewegende Sickerwasser in der ungesättigten Bodenzone gehört nicht zum Grundwasser.

Die in der Definition genannten Hohlräume der Erdrinde sind je nach geologischer Beschaffenheit des Untergrunds: Poren (klastische Sedimente und Sedimentgesteine wie zum Beispiel Sand, Kies, Schluff), Klüfte (Festgesteine wie beispielsweise Granit, Quarzit, Gneis, Sandsteine) oder durch Lösung entstandene große Hohlräume (zum Beispiel Kalkstein). Dementsprechend unterscheidet man: Porengrundwasser (siehe auch: Porenwasser), Kluftgrundwasser und Karstgrundwasser.

Grundwasser nimmt am Wasserkreislauf teil. Die Verweilzeit im Untergrund kann allerdings stark schwanken und reicht von unter einem Jahr bis hin zu vielen Millionen Jahren. Sehr alte Grundwässer werden auch als fossiles Wasser bezeichnet.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundwasser, Stand 24.07.2025

Fragen und Antworten

Gut zu wissen! In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Wasserversorgung, zu technischen Themen und zum Verband. Schauen Sie einfach rein. Sollten noch Fragen offen bleiben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Übersicht aller Fragen

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).


Der Härtegrad unseres Trinkwassers liegt bei 14.

Was bedeutet der Härtegrad:
Einstufung °dH

  • 1 (weich) bis 7,3
  • 2 (mittel) 7,3 bis 14
  • 3 (hart) 14 bis 21,3
  • 4 (sehr hart) über 21,3

Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.

Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.

Der Geschiebemergel oder Till ist das Sediment, das direkt vom Gletscher an seiner Basis abgelagert wird. Er ist das typische Sediment der Grundmoräne. Aus dem Geschiebemergel/Geschiebelehm entstehen im Allgemeinen Braunerden, Lessivés oder verwandte Böden. Sie sind meist fruchtbar und für die Landwirtschaft wertvoll. Deshalb werden die meisten Grundmoränenflächen in Mitteleuropa heute als Acker genutzt.

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland  zuletzt am 20. Juni 2023, BGBl . 2023 Nr 159 S.2 novelliert.
Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.

In § 1 der dt. TrinkwV heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Quelle: Wikipedia

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die Unterlagen dafür erhalten Sie im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln (Spenting 10, 24405 Mohrkirch) oder auf der Internetseite des Verbandes (www.wbv-mittelangeln.de). Auf Wunsch werden Sie Ihnen auch zugeschickt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserbeschaffungsverband unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.

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