Der Anschlussnehmer trägt die Kosten des Hausanschlusses von der Hauptleitung bis einschließlich Zählerarmatur. Abgerechnet wird vom WBV nach einem vorliegendem Leistungsverzeichnis. Eine Pauschalabrechnung gibt es nicht. Einige Arbeiten, zum Beispiel Erd- und Oberflächenarbeiten können in Eigenleistung hergestellt oder vom Bauherren beauftragt werden. Sollten Sie den Rohrgraben auf Ihrem Grundstück selbst herstellen wollen, so sind die Vorgaben des WBV zu beachten.
