Älteres Paar betrachtet gemeinsam ein Smartphone, mit Laptop und Dokumenten auf dem Tisch.
Schnell und unkompliziert online melden

Jetzt Zählerstand melden!

Liebe Wasserkunden,

der Ablesezeitraum für den aktuellen Abrechnungszeitraum 2026 beginnt am 20.09.2026. Sie bekommen zwischen dem 19.9. und dem 22.9. unsere Ableseaufforderung per Post zugestellt.

Sie haben 2 Möglichkeiten:

1. Schnell und unkompliziert online melden!

Das Online-Formular zur Zählerstandsmeldung finden Sie mit nur einem Klick auf den Button unter

>> Zählerstand melden

oder im Menüpunkt Service!

2. Ausfüllen und Rücksenden der Ablesekarte

Sollten die Zählernummer auf der anliegenden Karte und die Zählernummer Ihres Wasserzählers durch einen aktuellen Zählerwechsel nicht identisch sein, bitten wir Sie in diesem Fall den Stand per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.

NEU: Sie haben mehrere Wassserzähler? Ab sofort ist es möglich diese auch schrittweise auszufüllen. Der Login bleibt so aktiv, bis alle Zählerstände eingetragen wurden!

WICHIGE HINWEISE:

  1. Die von Ihnen eingegenenen Daten samt Emailadresse werden nur für den Ablesezeitraum in unserem Portal gespeichert und danach komplett gelöscht!
  2. Durch die Eingabe der Emailadresse bekommen Sie nicht automatisch Ihre Rechnung per Email, es bleibt hier alles wie es ist. Sie dient lediglich der Bestätigung an Sie.
  3. Sollten Sie innerhalb des Ablesezeitraumes auf einer Seite landen, auf der der Ablesezeitraum als beendet angegeben wird, so löschen Sie bitte den Cache Ihres Browsers! Sie haben wohlmöglich die Seite schon vor Öffnung der Ablesung besucht und Ihr Browser hat sich hier dann die „vorherhige Adresse“ gemerkt.
    ( Hier finden Sie eine Anleitung für alle gängigen Browser: https://hilfe.nebenan.de/hc/de/articles/115005497729-Was-ist-ein-Browser-und-wie-leere-ich-den-Browsercache-
    *keine Gewähr zur Aktualität, da es sich um eine externe Webseite handelt )

 

Ihr Team vom WBV Mittelangeln

Fragen und Antworten

Gut zu wissen! In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Wasserversorgung, zu technischen Themen und zum Verband. Schauen Sie einfach rein. Sollten noch Fragen offen bleiben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Übersicht aller Fragen

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).


Der Härtegrad unseres Trinkwassers liegt bei 14.

Was bedeutet der Härtegrad:
Einstufung °dH

  • 1 (weich) bis 7,3
  • 2 (mittel) 7,3 bis 14
  • 3 (hart) 14 bis 21,3
  • 4 (sehr hart) über 21,3

Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.

Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.

Der Geschiebemergel oder Till ist das Sediment, das direkt vom Gletscher an seiner Basis abgelagert wird. Er ist das typische Sediment der Grundmoräne. Aus dem Geschiebemergel/Geschiebelehm entstehen im Allgemeinen Braunerden, Lessivés oder verwandte Böden. Sie sind meist fruchtbar und für die Landwirtschaft wertvoll. Deshalb werden die meisten Grundmoränenflächen in Mitteleuropa heute als Acker genutzt.

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland  zuletzt am 20. Juni 2023, BGBl . 2023 Nr 159 S.2 novelliert.
Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.

In § 1 der dt. TrinkwV heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Quelle: Wikipedia

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die Unterlagen dafür erhalten Sie im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln (Spenting 10, 24405 Mohrkirch) oder auf der Internetseite des Verbandes (www.wbv-mittelangeln.de). Auf Wunsch werden Sie Ihnen auch zugeschickt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserbeschaffungsverband unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.

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