Blauer digitaler Wasserzähler in technischer Umgebung.
Umstellung auf digitale Wasseruhren

Neue elektronische Wasserzähler

Seit 2024 stellen wir auf digitale Wasserzähler um. Diese modernen Zähler sind mit einem Funkmodul ausgestattet und unterliegen den ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln zur AVBWasserV. Alle Details dazu finden Sie auch auf unserer Website: www.wbv-mittelangeln.de.

 

Warum die Umstellung sinnvoll ist:

Mehr Hygiene und Sicherheit

Die neuen Wasserzähler bestehen komplett aus Vollkunststoff und sind dadurch garantiert bleifrei – anders als die bisherigen mechanischen Modelle. Ein weiterer Vorteil: Da es sich um Ultraschallzähler handelt, werden sie nach der Prüfung trocken und luftdicht verpackt. In mechanischen Zählern bleibt dagegen immer eine Restmenge Prüfwasser zurück – dort können sich Bakterien (wie Pseudomonas aeruginosa) bilden. Bei den neuen Zählern ist das ausgeschlossen.

Längere Nutzungsdauer – weniger Aufwand und Kosten

Unsere bisherigen Ringkolbenzähler müssen laut Vorschrift alle sechs Jahre ausgetauscht werden, da sie mit der Zeit verschleißen und nicht mehr exakt messen. Die neuen Ultraschallzähler arbeiten verschleißfrei, da sie keine beweglichen Teile haben. Statt sie alle sechs Jahre zu wechseln, reicht es, eine kleine Stichprobe zu prüfen. Dadurch kann die Nutzungsdauer auf bis zu 15 Jahre verlängert werden. Für Sie bedeutet das: weniger Zählerwechsel, weniger Kosten für Einbau und Anschaffung.

Einfachere und genauere Ablesung

Bisher mussten über 5.600 Zähler aufwendig abgelesen werden – das bedeutete Terminabsprachen, manuelles Erfassen und mögliche Fehler. Mit den neuen Zählern entfällt das. Ihre Verbrauchsdaten werden automatisch per Funk erfasst – punktgenau zum Stichtag. Diese Daten fließen direkt ins Abrechnungssystem ein. Auch die jährliche Selbstablesung durch Sie entfällt. Nur Ihre eventuellen Garten- oder Abzugszähler müssen Sie weiterhin selbst ablesen. Ihre Daten werden dabei selbstverständlich doppelt verschlüsselt und entsprechen den EU-Datenschutzvorgaben. Nur der Wasserverband kann die Daten auslesen – sicher und zuverlässig.

Schnellere Erkennung von Leckagen und Rohrbrüchen

Sollte es irgendwo im Netz oder sogar in Ihrer Hausinstallation zu Wasserverlusten kommen, helfen die neuen Zähler dabei, das schnell zu erkennen. Sie senden spezielle Hinweise, wenn beispielsweise ein Leck oder ein Bruch vorliegt – oder wenn das Rückschlagventil nicht richtig funktioniert. Auch wenn der Zähler kein Wasser führt (z.B. durch Ausbau oder Rohrbruch), wird das gemeldet. So können wir gemeinsam schneller reagieren und Schäden vermeiden.

Unbedenkliche Funkbelastung

Vielleicht fragen Sie sich: Wie belastend ist der Funk für mich? Die Antwort: praktisch gar nicht. Die Zähler senden mit einer sehr niedrigen Leistung von nur 10 Milliwatt – das ist 100- bis 200-mal weniger als ein Mobiltelefon. Insgesamt sendet der Zähler verteilt auf den ganzen Tag gerade mal 54 Sekunden lang. Zum Vergleich: Ein normales WLAN-Gerät oder DECT-Telefon ist rund 3.600 Sekunden pro Stunde aktiv. Über die gesamte Lebensdauer des Zählers entspricht die Funkbelastung etwa einem 25-minütigen Handytelefonat – und der Zähler befindet sich zudem nicht direkt in Ihrer Nähe.

Datensicherheit steht an erster Stelle

Der neue Zähler funkt ausschließlich in eine Richtung – es handelt sich um eine sogenannte Einweg-Funkverbindung. Empfangen kann der Zähler keine Daten. Das Funktelegramm ist sicher verschlüsselt (128 Bit AES-Verschlüsselung) und enthält lediglich folgende Informationen: Zählernummer, aktueller und vorheriger Zählerstand, mögliche Fehlermeldungen (z.B. Leckage, Rohrbruch, Rückwärtsfluss, Trockenlauf oder Defekt) und die Einsatzzeit. Es ist ausgeschlossen, dass jemand von außen Ihr Verbrauchsverhalten auswertet.
Für den Fall, dass Sie Zweifel an Ihrem Verbrauch haben, können wir direkt vor Ort die gespeicherten Daten auslesen und nachvollziehen – das gibt Ihnen maximale Transparenz.

Fragen und Antworten

Gut zu wissen! In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Wasserversorgung, zu technischen Themen und zum Verband. Schauen Sie einfach rein. Sollten noch Fragen offen bleiben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Übersicht aller Fragen

Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung ist der WBV zuständig. Der Grundeigentümer muss hierfür an den WBV einen Antrag stellen (Formulare können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden).


Der Härtegrad unseres Trinkwassers liegt bei 14.

Was bedeutet der Härtegrad:
Einstufung °dH

  • 1 (weich) bis 7,3
  • 2 (mittel) 7,3 bis 14
  • 3 (hart) 14 bis 21,3
  • 4 (sehr hart) über 21,3

Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig sind jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Kristallin-Regionen mit Granit, Gneis und Basalt-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weich.

Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt oder fördert, je nach dem Maß der Härte, den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen.

Der Geschiebemergel oder Till ist das Sediment, das direkt vom Gletscher an seiner Basis abgelagert wird. Er ist das typische Sediment der Grundmoräne. Aus dem Geschiebemergel/Geschiebelehm entstehen im Allgemeinen Braunerden, Lessivés oder verwandte Böden. Sie sind meist fruchtbar und für die Landwirtschaft wertvoll. Deshalb werden die meisten Grundmoränenflächen in Mitteleuropa heute als Acker genutzt.

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland  zuletzt am 20. Juni 2023, BGBl . 2023 Nr 159 S.2 novelliert.
Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.

In § 1 der dt. TrinkwV heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“
Quelle: Wikipedia

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die Unterlagen dafür erhalten Sie im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelangeln (Spenting 10, 24405 Mohrkirch) oder auf der Internetseite des Verbandes (www.wbv-mittelangeln.de). Auf Wunsch werden Sie Ihnen auch zugeschickt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und Ihrem Wasserbeschaffungsverband unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung.

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